FAQ

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Rauchfangkehrer arbeiten im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung.Die vorgeschriebenen Arbeiten sind in der Tiroler Feuerpolizeiordnung und dem Tiroler Heizungsanlagengesetz gesetzlich geregelt. Dabei ist sowohl der Rauchfangkehrer als auch der Betreiber von Feuerungsanlagen per Strafandrohung verpflichtet die Tätigkeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.Durch die regelmäßigen Rauchfangkehrerarbeiten werden Kaminbrände und Brände aufgrund von Feuerstätten verhindert und gleichzeitig ein sicherer, störungsfreier und energiesparenden Betrieb der Heizungsanlagen sicher gestellt.

Die Anzahl der Kehrungen bzw. Überprüfungen pro Jahr regelt die Tiroler Feuerpolizeiordnung und ist im Wesentlichen vom verwendeten Brennstoff und der Art der Verfeuerung abhängig und gilt nur für benutzte Feuerungsanlagen.

Rauch- und Abgasführungen von Einzelöfen (wie Kachelofen, Kaminofen, Ölofen, Pelletsofen, usw.) sind bei gasbefeuerten 1x pro Jahr, bei pelletsbefeuerten 2x pro Jahr, bei ölbefeuerten 3x pro Jahr und bei holzbefeuerten 4x pro Jahr zu reinigen oder zu überprüfen. Der Einzelofen kann dabei vom Betreiber selbst gereinigt werden oder auf Wunsch kann die Reinigung durch den Rauchfangkehrer erfolgen.

Empfehlung: Sämtliche Arbeiten an Rauch- und Abgasführungen werden mittels einer fixen Jahresgebühr verrechnet welche im wesentlichen Brennstoff abhängig ist. Es ist daher auch sinnvoll diese Arbeiten regelmäßig durchführen zu lassen, weil dadurch keine Mehrkosten entstehen.

Die Anzahl der Kehrungen bzw. Überprüfungen pro Jahr regelt die Tiroler Feuerpolizeiordnung und ist im Wesentlichen vom verwendeten Brennstoff und der Art der Verfeuerung abhängig und gilt nur für benutzte Feuerungsanlagen.

Rauch- und Abgasführungen und der Heizkessel sind bei ölbefeuerten 1x pro Jahr, bei pelletsbefeuerten 2x pro Jahr, bei automatisch beschickter holzbefeuerung 2x pro Jahr und bei holzbefeuerten 4x pro Jahr zu reinigen. Für gasbefeuerte Anlagen oder Anlagen mit Brennwerttechnik gilt dieselbe Regelung wie für Einzelöfen.

Empfehlung: Gerade die Reinigung des Heizkessels bringt eine wesentliche Steigerung des Wirkungsgrades und senkt den Brennstoffverbrauch. Bei den heutigen Energiepreisen bringt die Reinigung des Heizkessels mehr an Einsparung als diese kostet. Speziell bei Ölfeuerungen raten wir zu 2 Reinigungen pro Jahr.

Grundsätzlich hat der Rauchfangkehrer sämtliche seiner Tätigkeiten mind. 2 Tage im Voraus anzukündigen. Im Einvernehmen mit dem Kunden können die Termine auch kürzer oder ohne Bekanntgabe vereinbart werden. Wird trotz ordnungsgemäßer Bekanntgabe ein Termin vom Kunden nicht eingehalten, ist der Rauchfangkehrer verpflichtet unverzüglich einen neuen Termin zu vereinbaren, und es steht ihm frei die zusätzlichen Anfahrtskosten zu verrechnen.

Natürlich können Sie Ihren Rauchfangkehrer wechseln. Dies ist außerhalb der Heizperiode, also von Juni bis September, möglich. In jedem Kehrgebiet in Tirol sind 2 oder 3 Rauchfangkehrerbetriebe für die Gebäude zuständig und daraus können Sie auswählen. Es genügt dabei den neuen Rauchfangkehrer zu beauftragen, alle weiteren Formalitäten werden von diesem erledigt. Sie können aber nicht den derzeitigen Rauchfangkehrer abbestellen ohne einen neuen beauftragt zu haben. Sollten Sie nicht wissen welche Betriebe für Sie zuständig sind genügt ein kleines email an info@heizberater.at oder ein Anruf bei der Landesinnung (siehe Kontakte). Da die Gebäude des Rauchfangkehrerwechsels sich nicht in einem Straßenzug oder Ort befinden , in welchen der Rauchfangkehrer generell tätig ist, entstehen für diese Gebäude meist erhöhte Anfahrt- bzw. Wegzeiten. Können solche Gebäude nicht ohne erhöhten Zeitaufwand ( aufgrund ihrer Lage) in den betrieblichen Arbeitsaublauf eingegliedert werden, kann der Rauchfangkehrer den Mehraufwand in Form vom amtlichen Kilometergeld und erforderlichen Zeitaufwand abrechnen.

Grundsätzlich ist der Kehrtarif für Rauchfangkehrerarbeiten in Tirol sehr einfach aufgebaut. Für jeden benutzten Kamin / Rauchfang / Abgasführung gibt es eine Jahresgrundgebühr, welche sämtliche vorgeschriebenen Arbeiten wie Reinigungen und Überprüfungen, gemäß Tiroler Feuerpolizeiordnung und Tiroler Heizungsanlagengesetz, abdeckt. Bis zu einer Kaminhöhe von vier Stockwerken gilt immer derselbe Preis. Es wird lediglich unterschieden mit welchem Brennstoff die Befeuerung, denn danach richtet sich auch der Arbeitsumfang, erfolgt.

Darüber hinaus gibt es fixe Tarife für die Reinigung von Heizkesseln in Abhängigkeit von der Heizleistung. Dabei gibt es bis zu einer Heizleistung von 35kW einen Einheitspreis je durchgeführter Reinigung.

Die Gebühr für die Hauptüberprüfung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Darüber hinausgehende Leistungen richten sich nach dem Regiestundensatz und werden von den Betrieben selbst kalkuliert (also kurz bei Ihrem Rauchfangkehrer nachfragen).